Womit ich helfe
Die passende Tiefe.
Für Ihren Zweck.
Es gibt drei Wege: eine kostenfreie erste Einschätzung, ein kompaktes Kurzgutachten und das ausführliche Verkehrswertgutachten. Sie unterscheiden sich darin, wie genau ich hinsehe, wie viel ich dokumentiere und wer das Ergebnis am Ende anerkennen muss. Ich helfe Ihnen, den richtigen zu wählen – auch wenn das der kleinste ist.
Ausführlich dokumentiert
Verkehrswertgutachten
Die vollständige Wertermittlung nach § 194 BauGB und ImmoWertV – mit Besichtigung, Prüfung der Unterlagen und einer Herleitung, die man Schritt für Schritt nachvollziehen kann. Für Situationen, in denen es auf Belastbarkeit ankommt: Erbauseinandersetzung, Gericht, Finanzamt, Bank.
Richtpreisrechner- Persönliche Innen- und Außenbesichtigung
- Prüfung der erforderlichen Objektunterlagen
- Passende Wertermittlungsverfahren und Marktdaten
- Berücksichtigung wertrelevanter Rechte nach Prüfung
- PDF, zwei Druckexemplare und Deutschlandversand
Wenn das Gutachten für ein Amt, eine Bank oder ein Gericht gedacht ist, klären wir deren Anforderungen vorher gemeinsam. Eine pauschale Zusage, dass jede Stelle es akzeptiert, wäre unseriös – das prüfe ich für Ihren Fall konkret, vor Vertragsabschluss.
Kompakt und persönlich
Kurzgutachten
Eine kompakte, ehrliche Bewertung mit Besichtigung – wenn Sie und Ihre Familie eine verlässliche Zahl brauchen, aber kein Gericht und keine Behörde mitliest. Etwa, um sich in der Familie einig zu werden oder um zu entscheiden, ob ein Verkauf überhaupt Sinn ergibt.
Richtpreisrechner- Eigentumswohnungen und Ein-/Zweifamilienhäuser
- Unbebaute Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser und einfache Gewerbeimmobilien nach Vorprüfung
- Persönliche Besichtigung
- PDF, zwei Druckexemplare und Deutschlandversand
Komplexe Rechte wie Nießbrauch, Wohnungsrecht oder Erbbaurecht kann ich im Kurzgutachten nicht abschließend würdigen – dafür ist das Verkehrswertgutachten da.
Unabhängigkeit
Bewertung ohne
Vermittlungsinteresse.
Ich bewerte – und sonst nichts. Kein Maklerauftrag im Hintergrund, keine Finanzierung, die ich Ihnen nebenbei andrehe. Mein Honorar steht vorher fest und ändert sich nicht, egal ob am Ende ein hoher oder ein niedriger Wert herauskommt. Ich habe also keinen Grund, das Ergebnis in eine Richtung zu schieben.
Wenn aus dem Kurzgutachten mehr wird
Entscheiden Sie sich innerhalb von sechs Monaten doch für das ausführliche Gutachten, rechne ich die Hälfte des bereits gezahlten Kurzgutachten-Honorars an – vorausgesetzt, Immobilie und Stichtag sind gleich geblieben und ich kann auf den Vorarbeiten aufbauen.
Unverbindlich, ganz ohne Termin
Erzählen Sie mir
von Ihrer Immobilie.
In ein, zwei Sätzen genügt fürs Erste. Ich höre zu und sage Ihnen offen, welche Bewertung zu Ihrer Situation passt und welche Sie sich sparen können. Das erste Gespräch kostet nichts.